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FAQ – WICHTIGE FRAGEN UND ANTWORTEN

Was ist TAUSCH-DEN-DIENST?

TAUSCH-DEN-DIENST ist ein unabhängiges Internetportal, das sich ausschließlich an Ärzte*innen im Bereitschaftsdienst (Vertrags- und Nicht-Vertragsärzte*innen/Poolärzte*innen) richtet und Dienstabgaben und Dienstübernahmen von Bereitschaftsdiensten vermittelt. TAUSCH-DEN-DIENST ist keine Personalvermittlung. Die Registrierung ist kostenfrei. Für eine erfolgreiche Vermittlung berechnen wir lediglich eine Vermittlungsgebühr von 10 € zzgl. MwSt. für Dienstgebende und 5 € zzgl. MwSt. für Dienstnehmende, um Verwaltungskosten und laufende Betriebskosten für das Onlineportal zu decken. TAUSCH DEN DIENST übernimmt keine Verantwortung für die Angaben der Mitglieder und deren Handeln. Die Höhe der Vergütung (Zuzahlung und/oderUmsatzgarantie) bestimmen die Inserenten selbst. nach Dienstübernahme muss direkt zwischen Dienstgeber*in und Dienstnehmer*in erfolgen. 

Wer kann TAUSCH-DEN-DIENST nutzen?

Die Dienstvermittlung können ausschließlich Ärzte*innen im Bereitschaftsdienst (Vertrags- und Nicht-Vertragsärzte*innen/Poolärzte*innen) mit Approbation nutzen, sobald die Registrierung und anschließende Prüfung ihrer Daten abgeschlossen ist. Die KV-Abrechnung erfolgt auf eigenen Namen und über die eigene BSNR, daher können Vertretungsärzte/Honorarärzte das Portal nicht nutzen.
Mitglieder dürfen sich jedoch nur in den Bereichen und Bundesländern registrieren, in denen sie von der zuständigen KV zugelassen sind.

Beispiel: Poolarzt A ist in Bayern tätig und hat eine Zulassung bei der KV Bayern. A darf in allen Regierungsbezirken des Bundeslandes Bayern registriert sein.
Einen KV-Dienst in Baden-Württemberg darf er nicht übernehmen, da er für Baden-Württemberg keine Zulassung der zuständigen KV besitzt.
Ausnahme: Poolarzt A hat neben seiner Tätigkeit in Bayern zusätzlich eine Zulassung bei der KV Baden-Württemberg. Dann darf er gleichzeitig in beiden Ländern (BY und BaWü) registriert sein.

Was ist für die Registrierung notwendig?

  • Formular mit benötigen Daten ausfüllen
  • PDF-Dokument mit Arztstempel und Ihrer Unterschrift an uns senden
  • Die Freischaltung erfolgt umgehend nach Prüfung Ihrer Daten.

Kostet TAUSCH-DEN-DIENST etwas?

Die Registrierung und die Inserate sind kostenfrei. Pro erfolgreicher Vermittlung berechnen wir eine Vermittlungsgebühr von 10 € zzgl. MwSt. für Dienstgebende und 5 € zzgl. MwSt. für Dienstnehmende, um Verwaltungskosten und laufende Betriebskosten für das Onlineportal zu decken.

Wie nutze ich diese Plattform?

Zuerst müssen Sie sich kostenlos registrieren. Nach der Prüfung und Freischaltung Ihrer Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten jederzeit einloggen(LOGIN) und ihren Account bearbeiten, Dienste suchen oder erstellen. Unter MEINE DIENSTE können Sie den aktuellen Status einsehen.

Unter DIENSTANGEBOTE SUCHEN finden Sie alle angebotenen Dienste zu Ihren erstellten Suchkriterien. Wenn Sie ein Dienstangebot annehmen möchten, klicken Sie auf ÜBERNEHMEN. Damit ändert sich der Status des Dienstes in “übernommen” (grün). Anschließend erhalten Sie die Kontaktdaten des Dienstnehmers und der Dienst gilt als vermittelt.

Unter DIENSTANGEBOTE EINSTELLEN haben Sie die Möglichkeit, Umsatzgarantie und/oder Zuzahlung, Diensttyp (Fahrdienst, Praxisdienst), Region/Stadt, Uhrzeit und Datum des angebotenen Dienstes anzugeben. Solange ihr eingestellter Dienst noch nicht übernommen ist, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst zu bearbeiten oder zu löschen. Bei erfolgreicher Übernahme ändert sich der Status auf “übernommen” (grün) und ihnen werden die Kontaktdaten des Dienstnehmenden angezeigt. Der Dienst gilt als vermittelt. Wenn niemand den Dienst innerhalb der Frist annimmt, ändert sich der Status auf “nicht übernommen” (rot). Sie müssen dann selbst zu diesem Dienst.


Hinweis: Dienstnehmer*in und Dienstgeber*in sollten unbedingt darauf achten, Dienstangebote nicht parallel zu übernehmen oder zu vergeben, um Missverständnisse oder Doppelbesetzungen zu vermeiden. Entfernen Sie daher Ihr Dienst- oder Übernahmeangebot unbedingt von anderen Plattformen, sobald Ihr Dienst auf TAUSCH-DEN-DIENST als „übernommen“ angezeigt wird. Dienstnehmer*in und Dienstgeber*in sollten den KV-Dienstplan fristgerecht online prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden. TAUSCH-DEN-DIENST übernimmt keine Verantwortung für die Angaben der Mitglieder und deren Handeln.

Was ist eine Umsatzgarantie?

Die Umsatzgarantie kann vom Dienstgebenden im Dienstangebot festgelegt werden. Sie gibt den garantierten Umsatz an, den der Dienstnehmende für die Übernahme des Dienstes mindestens erhält. Wird der im Dienstangebot angegebene Umsatz vom Dienstnehmenden während des übernommenen Dienstes nicht erzielt (Nichterfühlung der Umsatzgarantie), hat der Dienstgebende die Differenz zu begleichen. 

Was ist eine Zuzahlung?

Bei der Zuzahlung handelt es sich um einen festgelegten Betrag, den der Dienstgebende dem Dienstnehmenden für die Übernahme des Dienstes vergüten kann. Diese ist unabhängig vom erzielten Umsatz während des Dienstes.

Wieso gibt es Zuzahlung und Umsatzgarantie?

Zuzahlung und/oder Umsatzgarantie sind zur Deckung von Sachkosten vorgesehen, die während der Dienstvertretung eventuell anfallen (Hotel, Verpfl egung, Fahrtkosen etc.) So werden Zeit und Aufwand des Dienstnehmenden angemessen vergütet. Zuzahlung und Umsatzgarantie setzen besondere Anreize für KV-Dienstangebote außerhalb der Metropolen. In beliebten und gut zugänglichen Dienstgebieten (z.B. München) ist eine Umsatzgarantie unter Umständen ausreichend und es kann daher auf eine Zuzahlung verzichtet werden. Dienstgeber*innen können also entweder Zuzahlung UND Umsatzgarantie oder nur Zuzahlung ODER Umsatzgarantie anbieten.

Wie geht es nach der Vermittlung (Dienstübernahme oder Dienstübergabe) weiter?

Nach Dienstübernahme (Status „ übernommen” ) werden die Kontaktdaten der beiden Ärzte*innen durch TAUSCH-DEN-DIENST übermittelt.
Der Dienstgebende muss der zuständigen KV den Namen des Dienstnehmenden rechtzeitig mitteilen und das Dienstangebot auch von anderen Plattformen unverzüglich entfernen. Dienstnehmer*in und Dienstgeber*in sollten den KV-Dienstplan fristgerecht online prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden. TAUSCHDEN-DIENST übernimmt keine Verantwortung für die Angaben der Mitglieder und deren Handeln. 

Was passiert, wenn ein Dienst gleichzeitig über eine andere Plattform vermittelt wird oder Sie privat eine Vertretung für Ihren Dienst gefunden haben?

1. Sobald ein auf TAUSCH-DEN-DIENST erstelltes Angebot den Status „übernommen“ hat, gilt dieser Dienst als vermittelt und kann nicht mehr gelöscht werden. Dienstgeber*in und Dienstnehmer*in müssen daher die angefallen Vermittlungsgebühren an TAUSCH-DEN-DIENST zahlen, auch wenn dieser Dienst gleichzeitig über
eine andere Plattform vermittelt wurde oder Sie Ihren Dienst privat an einen anderen approbierten Arzt/Ärztin vermittelt haben.


2. Solange ein Dienstangebot auf TAUSCH-DEN-DIENST noch nicht übernommen wurde, kann dieses Dienstangebot fristgerecht gelöscht werden, falls dieser Dienst über eine andere Plattform vermittelt wurde oder  Sie Ihren Dienst privat an einen anderen approbierten Arzt/Ärztin vermittelt haben.
Achten Sie also darauf, übernommene Dienstangebote oder -übernahmen von anderen Plattformen zu löschen, um Missverständnisse oder doppelte Besetzung auszuschließen, oder das Dienstangebot von unserer Plattform zu löschen, wenn Sie Ihren Dienst privat an einen anderen approbierten Arzt/Ärztin vermittelt haben.
Vergessen Sie nicht, alle Änderungen rechtzeitig Ihrer KV zu melden. Dienstnehmer*in und Dienstgeber*in sollten den KV-Dienstplan fristgerecht online prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden. TAUSCH-DEN-DIENST übernimmt keine Verantwortung für die Angaben der Mitglieder und deren Handeln.

Was passiert, wenn der Dienstnehmende den Dienst nicht durchführen kann?

Kann der Dienstnehmende die bereits vermittelte Dienstübernahme (Status „übernommen“) aus diversen Gründen nicht antreten, kann er versuchen, diesen Dienst auf TAUSCH-DEN-DIENST weiterzuvermitteln. Dazu im Account unter dem Menüpunkt MEINE DIENSTE den Button NEU ERSTELLEN wählen. Findet sich kein neuer Dienstnehmender innerhalb der Frist, muss der Dienstgebende den Dienst selbst antreten.

Wer stellt wem eine Rechnung? Wer ist für die Abrechnung verantwortlich?

Die Rechnungstellung nach Dienstübernahme über Zuzahlung und Umsatz erfolgt ausschließlich zwischen Dienstnehmer*in und Dienstgeber*in. TAUSCH-DEN-DIENST übernimmt keinerlei Verantwortung für die Angaben der Mitglieder und deren Handeln. Von TAUSCH-DEN-DIENST erhalten Sie lediglich die Rechnung über die Vermittlungsgebühr. Diese wird jeweils Anfang des Monats generiert und per E-Mail gesendet.

Wie kann ich mein Benutzerkonto deaktivieren?

Wenn Sie Ihren Account nicht mehr benötigen, genügt eine formlose Email an uns. Wir werden diesen dann umgehend löschen.

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Falls Sie nicht fündig geworden sind, kontaktieren Sie uns bitte unter support@tausch-den-dienst.de